Im Laufe des Lebens durchlebt jeder Mensch schwierige Phasen und Probleme. Oft schafft man es, diese Situationen allein oder mit Hilfe von Angehörigen oder Freunden zu bewältigen. Manchmal geht es einem psychisch jedoch so schlecht, dass man das Gefühl hat, nicht mehr allein heraus zu finden. Dann können Sie, ebenso wie bei körperlichen Erkrankungen, professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich für eine Psychotherapie entscheiden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die nötigen Schritte und mögliche Therapieabläufe vor:
Gesetzliche Krankenkasse
Die Kosten für die Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei einer Kurzzeittherapie wird der Therapieantrag von einem entsprechenden Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse überprüft. Eine Genehmigung durch einen unabhängigen Gutachter ist selten notwendig. Bei einer Langzeittherapie hingegen muss der Therapieantrag, inklusive eines ausführlichen Berichts, der von uns Psychotherapeutinnen erstellt wird, zusätzlich von einem unabhängigen Gutachter genehmigt werden. Über das genaue Antragsverfahren informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Private Krankenversicherung
Sollten Sie privat krankenversichert sein oder Beihilfe berechtigt sein, möchten wir Sie bitten, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren, welche psychotherapeutischen Leistungen in welchem Umfang getragen werden. Außerdem ist es wichtig zu klären, welche Unterlagen die Krankenkasse benötigt, damit die Kosten der Psychotherapie erstattet werden können. Bei der Beantragung der Therapie sind wir Ihnen gerne behilflich.
Unser Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Wir stellen Ihnen die Rechnungen über die geleisteten Behandlungsstunden monatlich aus, die Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Gegen Ende der Behandlung werden die Abstände zwischen den Sitzungen in der Regel vergrößert. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen die gelernten Strategien selbstständig in Ihrem Alltag anzuwenden, sodass Sie auch ohne unsere Hilfe mit zukünftigen Herausforderungen umgehen können.
Bei einem sehr akuten Behandlungsbedarf ist es zudem möglich direkt mit einer Therapie zu beginnen, um schnell eine Entlastung oder Stabilisierung erreichen zu können. In diesem Fall wird bei der Krankenkasse eine sogenannte Akuttherapie angezeigt, sodass insgesamt 24 Sitzungen à 25 Minuten bzw. 12 Sitzungen à 50 Minuten durchgeführt werden können.
Sofern Sie sich nach den probatorischen Sitzungen für eine Psychotherapie in unserer Praxis entscheiden, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung. Die Dauer der Therapie hängt dabei von der Art, der Schwere und der bisherigen Dauer Ihrer Erkrankung ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Stunden. Die Sitzungen finden meist im wöchentlichen Rhythmus statt und dauern 50 Minuten.
Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde folgen weitere 2 bis 4 Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen oder Probesitzungen. In diesen Gesprächen werden weitere Informationen zu Ihren Beschwerden und deren Entstehungsgeschichte gesammelt, eine fundierte Diagnostik durchgeführt sowie ein individueller Behandlungsplan erstellt. Letztlich dient die Probatorik ebenso dazu, über das Erstgespräch hinaus zu prüfen, ob die Chemie zwischen Patienten und Therapeutin stimmt und sich jeder in dem begonnenen Arbeitsbündnis wohl fühlt.
Dieses Erstgespräch, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde, dient dazu, dass Sie kurzfristig die Möglichkeit bekommen, uns Ihre Probleme und Anliegen zu schildern. So können wir gemeinsam mit Ihnen klären, wie diese Probleme einzuschätzen sind und ob eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist. Am Ende des Gesprächs geben wir Ihnen eine Rückmeldung, ob eine Behandlung in unserer Praxis möglich ist oder ob gegebenenfalls andere therapeutische Maßnahmen für Sie sinnvoller sind.
Bitte nehmen Sie zunächst per Telefon (02382-9409474) Kontakt zu uns auf, um ein erstes Gespräch zu vereinbaren. Zu diesem Gespräch sollten Sie Ihre Krankenversichertenkarte mitbringen, eine Überweisung vom Arzt ist hierfür im Allgemeinen nicht notwendig.
Sie erreichen uns am besten zu unseren telefonischen Sprechzeiten:
Montags und donnerstags von 13.00 Uhr bis 13.30 Uhr (Helena Opper)
Freitag von 13:15 Uhr bis 15:15 Uhr (Carmen Rentzing)
In Ausnahmefällen kann es zu zeitlichen Abweichungen kommen. Dann entnehmen Sie bitte die aktuellen Telefonsprechstunden der Angabe auf unserem Anrufbeantworter.
Unabhängig von unseren persönlichen, telefonischen Sprechstunden, können Sie uns selbstverständlich auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie dann zeitnah zurück.