Sofern Sie sich nach den probatorischen Sitzungen für eine Psychotherapie in unserer Praxis entscheiden, stellen wir einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung. Die Dauer der Therapie hängt dabei von der Art, der Schwere und der bisherigen Dauer Ihrer Erkrankung ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12 bzw. 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie 60 bis 80 Stunden. Die Sitzungen finden meist im wöchentlichen Rhythmus statt und dauern 50 Minuten.
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