Gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten für die Behandlung werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Bei einer Kurzzeittherapie wird der Therapieantrag von einem entsprechenden Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse überprüft. Eine Genehmigung durch einen unabhängigen Gutachter ist selten notwendig. Bei einer Langzeittherapie hingegen muss der Therapieantrag, inklusive eines ausführlichen Berichts, der von uns Psychotherapeutinnen erstellt wird, zusätzlich von einem unabhängigen Gutachter genehmigt werden. Über das genaue Antragsverfahren informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

 

Private Krankenversicherung

Sollten Sie privat krankenversichert sein oder Beihilfe berechtigt sein, möchten wir Sie bitten, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren, welche psychotherapeutischen Leistungen in welchem Umfang getragen werden. Außerdem ist es wichtig zu klären, welche Unterlagen die Krankenkasse benötigt, damit die Kosten der Psychotherapie erstattet werden können. Bei der Beantragung der Therapie sind wir Ihnen gerne behilflich.

Unser Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Wir stellen Ihnen die Rechnungen über die geleisteten Behandlungsstunden monatlich aus, die Sie dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen können.